Exhibitis enim quae desiderantur suis iudicibus directa quaestio derelinquenda est.
von jonna.y am 18.01.2024
Sobald die angeforderten Beweise den zuständigen Richtern vorgelegt wurden, sollte die Untersuchung in ihren Händen überlassen werden.
von raphael.972 am 17.01.2016
Die begehrten Dinge den zuständigen Richtern vorgelegt, muss die direkte Untersuchung überlassen werden.