Idem iuris est de eo qui coheredi suo familiae erciscundae iudicio ex his causis obligatus est.
von jannis.z am 15.02.2024
Dasselbe Rechts gilt für denjenigen, der gegenüber seinem Miterben durch ein familienrechtliches Teilungsurteil aus diesen Gründen verpflichtet wurde.
von giulia.823 am 31.08.2022
Das gleiche Rechtsprinzip gilt für denjenigen, der aus diesen Gründen gegenüber seinem Miterben durch eine Klage zur Erbauseinandersetzung verpflichtet ist.