Sed quia non ex maleficio tenetur, quasi ex contractu teneri videtur.
von ronya948 am 29.09.2016
Da sie nicht für eine unerlaubte Handlung haftbar sind, werden sie behandelt, als wären sie durch einen Vertrag gebunden.
von nichole.9938 am 07.12.2014
Da er nicht aufgrund eines Vergehens haftbar gemacht wird, scheint er gleichwohl so behandelt zu werden, als sei er vertraglich gebunden.