Non intellegitur proprie ex contractu obligatus esse, quippe nihil inter se contraxerunt:
von phil.v am 02.11.2016
Sie können rechtlich nicht als vertraglich verpflichtet gelten, da sie untereinander keine Vereinbarung getroffen haben:
von fillipp.845 am 21.06.2020
Er gilt nicht ordnungsgemäß als aus einem Vertrag verpflichtet, da sie zwischen sich nichts vereinbart haben: