Item si inter aliquos communis sit res sine societate, veluti quod pariter eis legata donatave esset, et alter eorum alteri ideo teneatur communi dividundo iudicio, quod solus fructus ex ea re perceperit, aut quod socius eius in eam rem necessarias impensas fecerit:
von jana.e am 10.06.2021
Wenn Menschen gemeinsam etwas besitzen, ohne eine Partnerschaft zu bilden, beispielsweise weil es ihnen gleichermaßen in einem Testament vermacht oder als Geschenk überlassen wurde, und ein Eigentümer gegenüber dem anderen in einem Rechtsstreit zur Rechenschaft gezogen wird, um gemeinsames Eigentum zu teilen - sei es, weil er alle Erträge für sich selbst einbehalten hat oder weil sein Miteigentümer notwendige Aufwendungen für die Sache getätigt hat:
von stephanie.843 am 23.12.2016
Ebenso, wenn eine Sache ohne Gesellschaftsvertrag zwischen mehreren Personen gemeinschaftlich gehalten wird, etwa weil sie ihnen gleichermaßen vermacht oder geschenkt wurde, und einer von ihnen gegenüber dem anderen aus der Klage auf Teilung gemeinschaftlichen Eigentums haftet, weil er allein die Früchte aus dieser Sache gezogen hat oder weil sein Mitinhaber notwendige Aufwendungen für diese Sache getätigt hat: