Quod servus communis stipulatur, si alteri ex dominis adquiri non potest, solidum alteri adquiritur, veluti si res quam dari stipulatus est unius domini sit.
von ronya.k am 22.03.2022
Wenn ein gemeinschaftlich gehaltener Sklave ein formelles Versprechen abgibt, geht dieses, falls der Gegenstand des Versprechens nicht von einem der Besitzer erworben werden kann, vollständig an den anderen Besitzer über - beispielsweise wenn die versprochene Sache bereits einem der Besitzer gehört.
von finja.l am 08.07.2017
Was ein gemeinsamer Sklave stipuliert, wenn es nicht von einem der Herren erworben werden kann, wird vollständig vom anderen erworben, wie zum Beispiel wenn die Sache, deren Übergabe er stipuliert hat, einem der Herren gehört.