Quod enim saepe apud antiquos dicebatur iussionem domini non esse absimilem nominationi, tunc debet obtinere, cum servus iussus ab uno ex dominis stipulationem facere sine nomine stipulatus est:
von theodor.947 am 11.01.2023
Was von den Alten oft gesagt wurde, dass ein Befehl eines Herrn einer Ernennung nicht unähnlich sei, das sollte gelten, wenn ein Sklave, von einem der Herren beauftragt, eine Stipulation zu machen, ohne Namen stipuliert hat:
von carl931 am 28.02.2014
Der alte Grundsatz, dass ein Befehl des Herrn dem Benennen einer Person im Wesentlichen gleichkommt, soll gelten, wenn ein Sklave, von einem seiner Herren angewiesen, einen formellen Vertrag zu schließen, diesen Vertrag ohne Namensnennung abgeschlossen hat: