Sed si unius domini iussu servus fuerit stipulatus, licet antea dubitabatur, tamen post nostram decisionem res expedita est, ut illi tantum adquirat qui hoc ei facere iussit, ut supra dictum est.
von amy.y am 06.02.2019
Wenn jedoch ein Sklave auf Anweisung eines Herrn eine Stipulation vorgenommen hat, wurde dies zwar früher bezweifelt, doch nach unserer Entscheidung ist die Angelegenheit geklärt, sodass er nur für denjenigen erwirbt, der ihm dies zu tun befohlen hat, wie oben gesagt wurde.
von niclas858 am 01.11.2018
Wenn ein Sklave auf Anweisung eines seiner Herren einen Vertrag schließt, war dies zwar früher umstritten, doch unsere Rechtsprechung hat die Frage nunmehr geklärt: Er erwirbt nur für den Herrn, der ihm den Auftrag dazu erteilt hat, wie bereits erwähnt.