Servus communis stipulando unicuique dominorum pro portione dominii adquirit, nisi si unius eorum iussu aut nominatim cui eorum stipulatus est:
von niclas.h am 15.06.2013
Ein gemeinsamer Sklave erwirbt durch Vereinbarung für jeden der Herren entsprechend dem Eigentumsanteil, es sei denn, auf Anweisung eines von ihnen oder namentlich für einen von ihnen hat er vereinbart:
von christin.956 am 22.09.2022
Wenn ein gemeinschaftlich gehaltener Sklave einen Vertrag abschließt, erwirbt er Rechte für jeden Eigentümer proportional zu deren Eigentumsanteil, es sei denn, er handelt auf Anweisung eines Eigentümers oder schließt den Vertrag ausdrücklich für einen bestimmten Eigentümer: