Servus plurium, cum quibus testamenti factio est, ab extraneo institutus heres, unicuique dominorum cuius iussu adierit pro portione dominii adquirit hereditatem.
von ada955 am 19.11.2022
Wird ein Sklave, der mehreren Herren gehört, mit denen ein Testamentsvollzug möglich ist, von einem Außenstehenden als Erbe eingesetzt, erwirbt er die Erbschaft für jeden seiner Herren, der ihn zur Annahme auffordert, anteilig entsprechend deren Eigentumsanteils an ihm.
von jonah906 am 17.11.2018
Ein Sklave mehrerer Herren, mit denen eine Testierfähigkeit besteht, der von einem Außenstehenden als Erbe eingesetzt wurde, erwirbt die Erbschaft für jeden der Herren, auf deren Anweisung er sie antritt, entsprechend dem jeweiligen Eigentumsanteil.