Nondum enim adita hereditas personae vicem sustinet, non heredis futuri, sed defuncti, cum et eius qui in utero est servus recte heres instituitur.
von samira.8976 am 26.09.2021
Bevor sie angenommen wird, repräsentiert eine Erbschaft eher die Person des Verstorbenen als den künftigen Erben, weshalb selbst ein Sklave, der einem ungeborenen Kind gehört, rechtmäßig als Erbe eingesetzt werden kann.
von willy.u am 16.01.2022
Eine noch nicht angetretene Erbschaft nimmt die Rolle einer Person ein, nicht des künftigen Erben, sondern des Verstorbenen, da selbst der Sklave dessen, der sich noch im Mutterleib befindet, rechtmäßig als Erbe eingesetzt werden kann.