Sed hic e nostra constitutione hodie recte heres instituitur, quasi et iure civili non incognitus.
von ahmed.856 am 27.02.2022
Aber diese Person wird heute aus unserer Verfassung zu Recht als Erbe eingesetzt, gleichsam als wäre sie auch im Zivilrecht nicht unbekannt.
von marlen878 am 01.05.2020
Nach unserem heutigen Recht kann eine solche Person zu Recht als Erbe eingesetzt werden, da sie auch nach bürgerlichem Recht als rechtmäßig anerkannt wird.