Alienus quoque servus heres institutus si in eadem causa duraverit, iussu domini adire hereditatem debet.
von mustafa.q am 15.01.2017
Ein fremder Sklave, zum Erben eingesetzt, wenn er in demselben Zustand verbleibt, muss auf Anweisung seines Herrn die Erbschaft antreten.
von lucia.r am 06.12.2016
Wenn ein einem anderen gehörender Sklave zum Erben eingesetzt wird und in diesem Status verbleibt, muss er die Erbschaft auf Anweisung seines Herrn annehmen.