Si vero alienatus fuerit aut vivo testatore aut post mortem eius, antequam adeat, debet iussu novi domini adire.
von luci8941 am 27.12.2023
Wenn er tatsächlich entweder zu Lebzeiten des Erblassers oder nach dessen Tod übertragen wurde, bevor er die Erbschaft antritt, muss er auf Anweisung des neuen Eigentümers die Erbschaft antreten.
von merle.z am 20.03.2016
Wenn der Sklave während des Lebens des Erblassers oder nach dessen Tod an einen anderen Besitzer übertragen wird, muss er die Erbschaft auf Anweisung seines neuen Besitzers annehmen, vorausgesetzt, dies geschieht bevor er die Erbschaft bereits angenommen hat.