Sed quia ex maleficio non est obligatus heres, quasi ex contractu debere intellegitur.
von niklas.h am 27.05.2014
Da der Erbe nicht aus einer Straftat verpflichtet ist, wird er als ob aus einem Vertrag verpflichtet angesehen.
von freya9881 am 28.01.2022
Da der Erbe für kein Fehlverhalten verantwortlich ist, wird er als having Verpflichtungen ähnlich denen aus einem Vertrag betrachtet.