Sed quia neque ex contractu obligatus est et utique peccasse aliquid intellegitur, licet per imprudentiam:
von ina.845 am 21.07.2020
Da er jedoch weder durch einen Vertrag gebunden ist und dennoch als jemand gilt, der etwas falsch gemacht hat, und zwar selbst durch Fahrlässigkeit:
von Marie am 30.01.2023
Da er weder durch Vertrag verpflichtet ist und jedenfalls ein Fehlverhalten als verstanden gilt, wenn auch durch Unvorsichtigkeit: