Ideo videtur quasi ex maleficio teneri, et in quantum de ea re aequum religioni iudicantis videbitur, poenam sustinebit.
von tuana.s am 07.06.2015
Daher scheint er gleichsam aufgrund eines Vergehens in Haft zu sein, und insoweit es dem Gewissen des Urteilenden gerecht erscheinen wird, wird er die Strafe tragen.
von daniel.n am 06.09.2015
Daher kann er wie für ein Vergehen haftbar gemacht werden und wird entsprechend der Billigkeit des richterlichen Urteils eine Strafe zu erwarten haben.