Heres quoque legatorum nomine non proprie ex contractu obligatus intellegitur:
von ole.u am 11.02.2017
Der Erbe wird auch in Bezug auf Vermächtnisse als nicht eigentlich aus einem Vertrag verpflichtet angesehen:
von valerie.873 am 16.11.2020
Ein Erbe gilt auch nicht im eigentlichen Sinne als vertraglich verpflichtet hinsichtlich von Vermächtnissen: