Item is cui quis per errorem non debitum solvit quasi ex contractu debere videtur.
von carolin967 am 15.09.2019
Wenn jemand versehentlich einer anderen Person etwas zahlt, das nihct geschuldet war, wird der Empfänger verpflichtet, den Betrag zurückzuzahlen, ähnlich einer vertraglichen Pflicht.
von karlotta873 am 22.04.2019
Ebenso scheint derjenige, dem jemand irrtümlich etwas Ungeschuldetes zahlt, gleichsam aus einem Vertrag verpflichtet zu sein.