Post genera contractuum enumerata dispiciamus etiam de his obligationibus quae non proprie quidem ex contractu nasci intelleguntur, sed tamen, quia non ex maleficio substantiam capiunt, quasi ex contractu nasci videntur.
von nino833 am 10.12.2023
Nach der Aufzählung der Vertragsarten betrachten wir auch jene Verpflichtungen, die zwar nicht eigentlich aus einem Vertrag entstehen, aber da sie nicht aus einer unerlaubten Handlung hervorgehen, gleichsam als wären sie aus einem Vertrag entstanden erscheinen.
von maria9963 am 22.09.2015
Nach der Aufzählung der Vertragsarten wollen wir auch jene Verpflichtungen betrachten, die zwar nicht eigentlich als aus einem Vertrag entstehend verstanden werden, die jedoch, weil sie nicht ihre Substanz aus einem Delikt beziehen, gleichsam als aus einem Vertrag entstanden erscheinen.