Igitur cum quis absentis negotia gesserit, ultro citroque inter eos nascuntur actiones, quae appellantur negotiorum gestorum:
von marlene.w am 14.08.2014
Daher entstehen, wenn jemand die Angelegenheiten einer abwesenden Person geführt hat, gegenseitig Handlungen zwischen ihnen, die als Negotiorum-gestorum-Aktionen bezeichnet werden:
von thilo.p am 16.09.2023
Wenn jemand die Geschäftsangelegenheiten einer abwesenden Person führt, entstehen dadurch gegenseitige Rechtsverbindlichkeiten zwischen ihnen, die als Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag bezeichnet werden: