Quae causa non admittit negotiorum gestorum actionem, ut sumptus, quos in ea lite fecisti, repetere possis, cum etiam, si quis pro adfectione eos petere potest.
von luci924 am 22.07.2022
Welche Ursache lässt keine Klage aus Geschäftsbesorgung zu, sodass du die Aufwendungen, die du in diesem Rechtsstreit gemacht hast, nicht zurückfordern kannst, selbst wenn jemand sie aus Zuneigung geltend machen könnte?
von luci.x am 20.11.2014
Dieser Fall lässt keine Geltendmachung einer Geschäftsführung zu, sodass Sie die in diesem Rechtsstreit entstandenen Aufwendungen nicht zurückfordern können, selbst wenn jemand sie aufgrund persönlicher Verbundenheit geltend machen könnte.