Adversus eos, qui negotia tua gesserunt, negotiorum gestorum iudicio civiliter consiste:
von joline.974 am 07.07.2019
Gegen diejenigen, die deine Angelegenheiten geführt haben, gehe zivilrechtlich mit einer Klage wegen Geschäftsführung vor.
von asya931 am 04.07.2017
Leiten Sie zivilrechtliche Schritte gegen diejenigen ein, die Ihre Geschäftsangelegenheiten geführt haben.