Si filius familias fuisti et res mobiles vel se moventes, quae castrensis peculii esse possunt, donatae tibi a patre sunt, eas quoque in cetero peculio castrensi non communes cum fratribus tuis habes.
von lea862 am 31.12.2015
Wenn du unter der väterlichen Gewalt deines Vaters standest und er dir bewegliche Sachen oder Vieh gegeben hat, die Teil einer Militärbesoldung sein könnten, musst du diese Dinge nicht mit deinen Brüdern als Teil deines Militärvermögens teilen.
von rayan.b am 24.01.2015
Wenn du ein Sohn unter väterlicher Gewalt warst und dir bewegliche oder sich bewegende Sachen, die zum militärischen Sondervermögen gehören können, von deinem Vater geschenkt wurden, hast du auch am restlichen militärischen Sondervermögen keine Gemeinsamkeit mit deinen Brüdern.