Praedia autem, licet eunti tibi in castra filio pater donaverit, peculii castrensis non sunt.
von malina.8949 am 14.11.2013
Die Grundstücke, die der Vater dem Sohn beim Einrücken ins Militär geschenkt hat, gelten gelten nicht als militärisches Eigentum.
von stella8999 am 18.12.2014
Liegenschaften, auch wenn der Vater sie dir beim Eintritt in die Armee gegeben hat, gelten nicht als militärische Vermögenswerte.