Peculio autem castrensi cedunt res mobiles, quae eunti in militiam a patre vel a matre aliisve propinquis vel amicis donatae sunt, item quae in castris per occasionem militiae quaeruntur.
von alex825 am 06.07.2024
Zum militärischen Vermögen gehören bewegliche Sachen, die dem Soldaten bei Dienstantritt von Vater, Mutter, anderen Verwandten oder Freunden geschenkt werden, ebenso wie Gegenstände, die während des Militärdienstes im Lager erworben werden.
von mohammad.b am 22.02.2014
Zum militärischen Peculium gehören bewegliche Sachen, die einem in den Militärdienst Eintretenden von Vater oder Mutter oder anderen Verwandten oder Freunden geschenkt worden sind, desgleichen jene, die in Lagern durch Gelegenheit des Militärdienstes erworben werden.