In quibus sunt etiam hereditates eorum, qui non alias noti esse potuerunt nisi per militiae occasionem, etiamsi res immobiles in his erunt.
von nala.964 am 17.02.2024
In diesen befinden sich auch die Erbschaften derjenigen, die nicht anders bekannt hätten werden können als durch die Gelegenheit des Militärdienstes, selbst wenn unbewegliche Güter darunter sein werden.
von paulina.m am 26.01.2020
Hierzu gehören auch die Erbschaften derjenigen, die nur durch ihren Militärdienst bekannt werden konnten, selbst wenn unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind.