Matris autem hereditas, quamvis in militia delata sit, ad peculium castrense non pertinet.
von aaron8874 am 20.11.2023
Die Erbschaft der Mutter, obwohl sie während des Militärdienstes erworben worden sein mag, gehört nicht zum Peculium castrense.
von vincent9818 am 06.04.2022
Eine mütterliche Erbschaft wird nicht Teil der militärischen Verdienste eines Soldaten, auch wenn sie während des Militärdienstes erworben wurde.