Praeter hos igitur qui castrense peculium vel quasi castrense habent, si quis alius filiusfamilias testamentum fecerit, inutile est, licet suae potestatis factus decesserit.
von rose.e am 02.09.2023
Abgesehen von denjenigen, die militärisches oder quasi-militärisches Vermögen besitzen, ist ein Testament, das von einer anderen Person unter väterlicher Gewalt errichtet wird, ungültig, selbst wenn diese Person vor ihrem Tod rechtlich unabhängig geworden ist.
von amina.e am 01.05.2019
Außer denjenigen, die ein militärisches Sondervermögen oder quasi-militärisches Sondervermögen haben, ist das Testament eines anderen Familiensohnes ungültig, auch wenn er vor seinem Tod seine Eigenständigkeit erlangt hat.