Exceptis videlicet his quae ex sacris constitutionibus, et praecipue nostris, propter diversas causas non adquiruntur.
von luka.963 am 20.11.2022
Ausgenommen sind offensichtlich diejenigen Dinge, die aufgrund heiliger Verfassungen, insbesondere unserer eigenen, wegen verschiedener Ursachen nicht erworben werden.
von philipp.841 am 31.03.2024
Dies schließt offensichtlich Dinge aus, die aus verschiedenen Gründen gemäß den heiligen Gesetzen, insbesondere unseren eigenen kaiserlichen Erlassen, nicht erworben werden können.