Ex hoc intellegere possumus, quod in castris adquisierit miles qui in potestate patris est, neque ipsum patrem adimere posse neque patris creditores id vendere vel aliter inquietare neque, patre mortuo, cum fratribus esse commune, sed scilicet proprium eius esse id quod in castris adquisierit, quamquam iure civili omnium qui in potestate parentum sunt peculia perinde in bonis parentum computantur acsi servorum peculia in bonis dominorum numerantur:
von jayden.9964 am 28.05.2023
Wir können daraus verstehen, dass alles, was ein Soldat während des Militärdienstes erwirbt, selbst wenn er unter väterlicher Gewalt steht, weder von seinem Vater weggenommen noch von den Gläubigern seines Vaters beschlagnahmt oder nach dem Tod des Vaters mit seinen Brüdern geteilt werden kann. Stattdessen gehört das, was er während des Militärdienstes verdient, eindeutig ausschließlich ihm selbst, auch wenn nach zivilrechtlichen Bestimmungen das Vermögen von Kindern unter elterlicher Gewalt als Teil des elterlichen Vermögens gilt, genauso wie die Besitztümer von Sklaven als Eigentum ihrer Herren gerechnet werden.
von lola935 am 22.09.2021
Hieraus können wir verstehen, dass das, was ein Soldat, der in der Gewalt seines Vaters steht, im Lager erwirbt, weder vom Vater selbst weggenommen noch von den Gläubigern des Vaters verkauft oder anderweitig gestört werden kann, noch nach dem Tod des Vaters mit den Brüdern gemeinsam sein kann, sondern es ist eindeutig sein eigenes Eigentum, was er im Lager erworben hat, obwohl nach Zivilrecht die Sondervermögen aller, die unter elterlicher Gewalt stehen, in den Gütern der Eltern gerechnet werden, ebenso wie die Sondervermögen der Sklaven in den Gütern ihrer Herren gezählt werden: