Si vero intestati decesserint, nullis liberis vel fratribus superstitibus, ad parentes eorum iure communi pertinebit.
von veronika.901 am 15.06.2024
Wenn sie ohne Testament sterben und keine überlebenden Kinder oder Geschwister haben, fällt ihr Vermögen nach gesetzlicher Erbfolge an ihre Eltern.
von isabella.874 am 02.08.2018
Falls sie tatsächlich ohne Testament verstorben sind, ohne Kinder oder Geschwister zu hinterlassen, wird der Nachlass gemäß gemeinem Recht an ihre Eltern übergehen.