Quidquid vero ultra modum concessum relictum sit, legitimis liberis vel matri vel ceteris successoribus iure reddetur.
von elli.8985 am 12.02.2015
Jeglicher Überschuss über den erlaubten Betrag hinaus wird den rechtmäßigen Kindern, der Mutter oder den anderen Erben rechtlich zurückgegeben.
von jayden.t am 15.01.2015
Was tatsächlich über das erlaubte Maß hinaus hinterlassen wurde, wird an rechtmäßige Kinder, die Mutter oder andere gesetzliche Erben zurückgegeben.