Itaque si quidem fecerint de castrensi peculio testamentum, pertinebit hoc ad eum quem heredem reliquerint:
von olivia973 am 29.11.2017
Wenn sie ein Testament über ihre Militärersparnis errichten, wird dies demjenigen gehören, den sie als Erben einsetzen:
von leona8885 am 23.02.2018
Wenn sie demnach tatsächlich ein Testament über das militärische Sondervermögen errichtet haben, wird dieses demjenigen zustehen, den sie als Erben eingesetzt haben: