Si te bonis paternis maior quinque et viginti annis miscuisti, neque inopia patris te excusat neque vis fratris portionem tuam vel testamentum eripientis arcere te exactione creditorum, qui iure civili pro hereditaria te portione conveniunt, potest.
von andre.x am 07.03.2018
Wenn du dich mit väterlichen Gütern über fünfundzwanzig Jahre hinweg befasst hast, entschuldigt weder die Armut des Vaters noch kann die Gewalt eines Bruders, der deinen Anteil entreißt, oder ein Testament dich vor der Forderung der Gläubiger schützen, die dich nach zivilrechtlichen Bestimmungen wegen des Erbteils in Anspruch nehmen.
von paulina.876 am 23.12.2020
Wenn Sie als Person über 25 Jahre mit dem Nachlass Ihres Vaters in Berührung gekommen sind, können Sie den Ansprüchen der Gläubiger nicht ausweichen - weder die Mittellosigkeit Ihres Vaters noch die gewaltsame Inbesitznahme Ihres Anteils durch Ihren Bruder oder das Testament können Sie vor Gläubigern schützen, die rechtmäßig berechtigt sind, Sie wegen Ihres Erbteils in Anspruch zu nehmen.