Exceptis videlicet universis negotiatoribus quodlibet mercimonium per se gerentibus interpositasve personas, cum eis ante sacratissimis constitutionibus interdictum sit militare:
von bennett956 am 09.09.2018
Mit Ausnahme aller Händler, und zwar derjenigen, die Handel durch sich selbst oder durch zwischengeschaltete Personen betreiben, da ihnen durch höchstheilige Verfügungen untersagt ist, militärischen Dienst zu leisten:
von bennet964 am 17.01.2023
Von der Dienstpflicht ausgenommen sind ausdrücklich alle Händler, die Handel jeglicher Art entweder persönlich oder durch Stellvertreter betreiben, da ihnen gemäß früherer kaiserlicher Verordnungen der Militärdienst untersagt ist: