Agentes in rebus, qui per ordinem consequi solent principatus insignia, in unoquoque scrinio fabricarum et barbarorum quaternos subadiuvarum sollicitudine per annum dumtaxat integrum procedentes gradatim subire hac in aeternum valitura lege decernimus:
von ilias.h am 02.05.2017
Wir verordnen mit diesem dauerhaften Gesetz, dass die Geheimdienstagenten, die normalerweise ihren Hauptrang nach Dienstalter erhalten, in jedem Departement für Waffenherstellung und auswärtige Angelegenheiten progressiv als vier Hilfsverwalter dienen sollen, wobei sie im Laufe eines vollen Jahres durch diese Positionen aufsteigen:
von niclas8829 am 04.12.2015
Die Agentes in rebus, die durch Rangordnung gewöhnlich die Insignien des Hauptranges erlangen, verordnen wir mit diesem für die Ewigkeit gültigen Gesetz, dass sie nach und nach in jeder Waffenkammer und bei den Barbaren die Aufgaben von vier Subadiuvae erfüllen, wobei sie genau ein ganzes Jahr voranschreiten: