Quam modiationem iugiter et in perpetuum civibus nostris debere conferri valitura in aevum hac lege sancimus.
von willy.849 am 22.01.2020
Welche Regelung wir mit diesem Gesetz, als für die Ewigkeit gültig, unseren Bürgern fortwährend und unaufhörlich zu gewähren haben.
von anika.d am 24.09.2024
Wir verordnen hiermit kraft Gesetzes, dass diese Getreidebeihilfe unseren Bürgern dauerhaft und für alle Zeiten gewährt wird, und erklären sie als ewig gültig.