Cunctis adfatim, quos in publicum quaestum incerta mendicitas vocabit, inspectis exploretur in singulis et integritas corporum et robur annorum, atque inertibus et absque ulla debilitate miserandis necessitas inferatur, ut eorum quidem, quos tenet condicio servilis, proditor studiosus et diligens dominium consequatur, eorum vero, quos natalium sola libertas prosequatur, colonatu perpetuo fulciatur, quisquis huiusmodi lenitudinem prodiderit ac probaverit:
von hannes.855 am 25.05.2021
Nach gründlicher Untersuchung all jener, die verzweifelte Armut dazu treibt, öffentlich zu betteln, sollte jede Person auf körperliche Tüchtigkeit und Alter geprüft werden. Diejenigen, die schlicht faul sind und nicht wirklich behindert oder bemitleidenswert, sollen wie folgt behandelt werden: Sind sie Sklaven, soll ein fleißiger Informant, der sie meldet, deren Besitz erhalten; diejenigen aber, die frei geboren sind, sollen dauerhaft zur Arbeit als Pachtbauern verpflichtet werden. Dies gilt für jeden, der solche Fälle von Nachsicht meldet und beweist:
von nora.s am 20.12.2015
Für alle im Überfluss, die ein ungewisses Betteln zum öffentlichen Gewinn rufen wird, sollen nach Überprüfung bei einzelnen sowohl die Unversehrtheit der Körper als auch die Kraft der Jahre untersucht werden, und über die Müßigen und Bemitleidenswerten ohne jegliche Gebrechlichkeit soll eine Notwendigkeit verhängt werden, so dass von jenen, die der Zustand der Sklaverei umfasst, ein eifriger und fleißiger Informant den Besitz erlangen kann, von jenen aber, die allein das Geburtsrecht der Freiheit begleitet, sollen sie durch ewige Pachtlandwirtschaft unterstützt werden, wer immer eine solche Sanftheit offenbart und bewiesen hat: