Salva dominis actione in eos, qui vel latebram forte fugitivis vel mendicitatis subeundae consilium praestiterunt.
von lars.9859 am 27.08.2023
Den Herren bleibt die Rechtsverfolgung gegen diejenigen vorbehalten, die zufällig entweder Flüchtlingen Verstecke gewährt oder Rat zum Betteln erteilt haben.
von anne874 am 07.04.2024
Die Herren behalten ihr Recht, rechtliche Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die entweder entlaufenen Sklaven Unterschlupf gewährt oder ihnen geraten haben, betteln zu gehen.