Praedictas autem omnes centenariorum personas in provincia repertas concessa nunc speciali fori praerogativa, nisi publicae exsecutionis sollicitudo his iniuncta sit, uti prohibemus eosque ordinariorum etiam iudicum pro vetere iure sententiis oboedire praecipimus.
von anne824 am 05.11.2021
Alle vorgenannten Personen der Centenarii, die in der Provinz gefunden werden, denen jetzt die besondere Prärogative des Forums gewährt wurde, verbieten wir - sofern ihnen nicht die Verantwortung für die öffentliche Vollstreckung auferlegt wurde - deren Nutzung und befehlen ihnen zudem, den Urteilen der ordentlichen Richter gemäß dem alten Recht Folge zu leisten.
von clemens.9843 am 18.09.2014
Wir untersagen allen vorgenannten lokalen Amtsträgern, die in der Provinz angetroffen werden, die ihnen nun gewährten besonderen gerichtlichen Privilegien zu nutzen, es sei denn, ihnen wurden Aufgaben der öffentlichen Rechtsdurchsetzung übertragen. Darüber hinaus befehlen wir ihnen, den Anordnungen ordentlicher Richter gemäß dem hergebrachten Recht Folge zu leisten.