Omnes per provincias apparitores pro inveterata auctoritate iuxta motum iudicis nudatos verberibus, si ita res tulerit, subiacere praecipimus, ut et facilis exsecutio rerum publicarum sit et officiorum insolentia comprimatur et iudicum severitati competens reddatur auctoritas.
von josefine.c am 27.10.2023
Wir befehlen, dass alle Apparitores in den Provinzen gemäß althergebrachter Autorität nach Ermessen des Richters, entkleidet, Peitschenhieben unterworfen werden, sollten die Umstände dies erfordern, damit sowohl die Ausführung der Res Publica erleichtert als auch die Unverschämtheit der Officia unterdrückt und die angemessene Autorität der Richter wiederhergestellt werde.
von janosch868 am 24.06.2020
Wir verfügen, dass alle Verwaltungsbeamten in den Provinzen auf Anordnung eines Richters nach etablierter Praxis entkleidet und ausgepeitscht werden können, sofern die Umstände es erfordern. Dies wird sicherstellen, dass öffentliche Angelegenheiten effizient abgewickelt, Amtsvergehen in Schach gehalten und die Autorität der Richter gewahrt werden.