Omnes omnino domesticos et agentes in rebus et quaecumque alia praetenditur militia vel dignitas sub moderatoribus provinciarum pro functionibus publicis respondere nulla fori praescriptione valitura sancimus, si hac qui exiguntur publica debita uti temptaverint.
von amelie849 am 01.10.2015
Wir verfügen, dass sämtliche Domestiken und Agenten in rebus sowie alle anderen militärischen Dienste oder beanspruchten Würden verpflichtet sind, den Provinzmoderatoren für öffentliche Aufgaben Rechenschaft zu legen, wobei keine Gerichtsstandsvorschrift als gültig gelten soll, wenn diejenigen, die zur Zahlung öffentlicher Schulden verpflichtet sind, versuchen, diese anzuwenden.
von levin.i am 04.02.2018
Hiermit verfügen wir, dass alle Zivilbeamten, kaiserlichen Vertreter und alle, die militärischen Dienst oder einen offiziellen Rang beanspruchen, gegenüber den Provinzgouverneuren für ihre öffentlichen Pflichten verantwortlich sind, und keine gerichtliche Ausnahmeregelung wird gültig sein, wenn diejenigen, die öffentliche Schulden schuldig sind, versuchen, eine solche Ausnahme zu nutzen.