Supplicio videlicet, quod accusatoribus patefacta eorum calumnia ingerendum est, nec apud provinciales iudices, si non, sicut superius dictum est, similem dignitatem habeant, differendo.
von nichole.s am 18.06.2018
Durch eine Strafe, und zwar offensichtlich diejenige, die den Anklägern aufzuerlegen ist, nachdem ihre falsche Anschuldigung aufgedeckt wurde, und nicht durch Verzögerung bei den Provinzrichtern, wenn diese nicht, wie zuvor erwähnt, eine ähnliche Würde besitzen.
von nicklas.971 am 25.02.2014
Offensichtlich müssen die Ankläger, wenn ihre falsche Anschuldigung aufgedeckt wurde, unverzüglich Strafe erleiden, insbesondere nicht vor Provinzrichtern, es sei denn, sie besitzen, wie oben erwähnt, einen ähnlichen Rang.