Quotiens autem viri illustres in provinciis constituti ( non hi tamen, quorum cognitio ad nostram maiestatem vel ad vice nostri numinis auditurum pertineat) in querimoniam fuerint criminalem vocati, et sedendi, cum celebratur cognitio, in secretariis iudicantium ius consequantur et iudices patefactis quoque criminibus ferendis contra huiusmodi viros vel facultates eorum sententiis abstineant, dum nostrae pietatis ad suas meruerint relationes responsum:
von zoey.8993 am 29.11.2021
Wenn hochrangige Beamte in den Provinzen (ausgenommen jene, deren Fälle unter unsere kaiserliche Gerichtsbarkeit oder die unserer ernannten Vertreter fallen) mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, haben sie das Recht, während der Verhandlung in den Richtergemächern Sitzplatz zu haben. Selbst wenn Verbrechen nachgewiesen wurden, müssen die Richter sich des Urteils gegen solche Beamten oder deren Vermögen enthalten, bis sie eine Antwort von uns auf ihre offiziellen Berichte erhalten haben.
von sofia954 am 21.09.2023
Sooft hochrangige Männer, die in den Provinzen stationiert sind (jedoch nicht diejenigen, deren Untersuchung unsere Majestät oder deren Stellvertreter betrifft), in eine Strafrechtssache vorgeladen werden, sollen sie sowohl das Recht erhalten, bei der Verhandlung in den Gerichtskammern der Urteilenden zu sitzen, und die Richter sollen selbst dann, wenn Verbrechen offenbar geworden sind, davon absehen, Urteile gegen Personen dieser Art oder deren Vermögen zu fällen, bis sie durch ihre Berichte eine Antwort unserer Gnade verdient haben: