Quotiens sane apud viros clarissimos provinciarum moderatores, ex delegatione scilicet sententiae tuae magnitudinis, contra viros fortissimos scholares vel eorum coniuges vel liberos vel servos cognitio celebretur, non amplius quam dimidiam partem consuetorum sumptuum praeberi decernimus.
von lena923 am 06.07.2016
Sooft bei den höchstangesehensten Männern, den Verwaltern der Provinzen, kraft Delegation des Urteils Eurer Größe, gegen die würdigsten gelehrten Männer oder deren Ehefrauen oder Kinder oder Sklaven eine Verhandlung stattfindet, verfügen wir, dass nicht mehr als die Hälfte der üblichen Aufwendungen bereitgestellt wird.
von linn.w am 12.08.2018
Wenn eine Anhörung vor Provinzgouverneuren stattfindet, die aufgrund der Ermächtigung Ihrer Autorität handeln, in Verfahren gegen Gelehrte oder deren Ehefrauen, Kinder oder Sklaven, verfügen wir, dass nicht mehr als die Hälfte der üblichen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden darf.