Viros autem illustres in hac inclita urbe degentes, qui sine administratione honorariis decorati fuerint codicillis, licet talem praerogativam nostrae iussionis meruerint, ut quod non egerint videantur egisse, in criminalibus causis magnificae tuae sedis et illustrissimae urbicariae praefecturae nec non etiam viri magnifici magistri officiorum ( quotiens tamen ad eius iudicium specialis nostrae pietatis emanaverit iussio) sententiis respondere decernimus, ita ut huiusmodi viri sedendi quidem in cognitionibus dicendis minime sibi vindicent facultatem.
von asya.963 am 07.10.2018
Wir verfügen, dass hervorragende Bürger dieser berühmten Stadt, die Ehrentitel ohne tatsächliches Amt erhalten haben, auch wenn ihnen besondere Privilegien gewährt wurden, die sie behandeln, als hätten sie gedient, sich dennoch vor den Gerichten Ihres ausgezeichneten Tribunals, der Stadtpräfektur und dem Leiter der Verwaltung (wenn wir ausdrücklich anordnen, dass ein Fall von ihm verhandelt wird) verantworten müssen. Jedoch dürfen diese Personen nicht das Recht beanspruchen, als Richter in Rechtsverfahren zu sitzen.
von luis.n am 08.08.2013
Wir verfügen, dass angesehene Männer, die in dieser berühmten Stadt wohnen und ohne Verwaltungsaufgaben mit Ehrenzertifikaten ausgezeichnet wurden, obwohl sie eine solche Prärogative unseres Befehls erworben haben, dass sie zu haben scheinen, was sie nicht getan haben, den Urteilen Ihres erhabenen Gerichtssitzes, der höchst illustren Stadtpräfektur und auch des erhabenen Verwaltungsleiters (wann immer jedoch ein besonderer Befehl unserer Frömmigkeit zu seinem Urteil ergangen ist) Folge leisten müssen, sodass Männer dieser Art keinesfalls das Recht beanspruchen können, bei gerichtlichen Verhandlungen zu sitzen.