Senatores in pecuniariis causis, sive in hac urbe sive in suburbanis degunt, in iudicio tam praetorianae quam urbicariae praefecturae nec non magistri officiorum ( quotiens tamen ad eum nostrae pietatis emanaverit iussio), in provinciis vero ubi larem fovent aut ubi maiorem bonorum partem possident et adsidue versantur respondebunt.
von aileen9814 am 15.03.2021
Senatoren, ob sie in dieser Stadt oder in Vorstadtgebieten wohnen, sollen in Geldangelegenheiten vor dem Gericht sowohl der präatorischen als auch der städtischen Präfektur und ebenso des Magisters der Verwaltungsämter Verantwortung tragen (sooft nämlich an ihn der Befehl unserer Ehrwürdigkeit ergangen ist), jedoch in den Provinzen, wo sie ihren Haushalt führen oder wo sie den größeren Teil ihres Vermögens besitzen und sich ständig aufhalten, sollen sie Verantwortung tragen.
von liv.929 am 24.04.2015
In Finanzangelegenheiten müssen Senatoren sich vor den Gerichten des Prätorianerpräfekten, des Stadtpräfekten und (wenn durch unseren kaiserlichen Erlass ermächtigt) dem Leiter der Verwaltungsämter verantworten, wenn sie in der Stadt oder deren Vororten leben. Wenn sie jedoch in den Provinzen leben, müssen sie sich vor lokalen Gerichten an Orten verantworten, an denen sie ihren Wohnsitz haben oder wo sie den Großteil ihres Vermögens besitzen und sich regelmäßig aufhalten.