Sed omnes iudices, sive in hac alma urbe sive in provinciis maiorem seu minorem peragunt administrationem, sive in magistratibus positi sunt vel ex aula nostra dati vel a nostris proceribus delegati, non esse eis concedendum ulterius lites quam triennii spatio extendere.
von hasan.i am 19.06.2014
Alle Richter, ob in dieser bedeutenden Stadt oder in den Provinzen, wo sie eine größere oder kleinere Verwaltung durchführen, ob sie in Ämtern eingesetzt sind oder aus unserem Gerichtshof stammen oder von unseren Adligen delegiert wurden, denen soll es nicht gestattet sein, Rechtsstreitigkeiten über dne Zeitraum von drei Jahren hinaus zu erstrecken.
von maxime.q am 08.05.2015
Alle Richter, unabhängig davon, ob sie in der Hauptstadt oder in den Provinzen arbeiten, große oder kleine Fälle behandeln, als Magistrate dienen, vom kaiserlichen Gericht ernannt werden oder von unseren Adligen delegiert sind, dürfen Rechtsstreitigkeiten nicht länger als drei Jahre fortführen.