Eos, qui in officiis vestris merentes statutorum tantummodo numero inserti sunt, fori praescriptione muniri, ceteros vero, qui supra huiusmodi numerum militare noscuntur, quasi nec militantes et apud illustrissimas praefecturas et apud clarissimos provinciarum rectores de quolibet pulsari et conveniri et sine cinguli praescriptione respondere negotio sancimus.
von freya.978 am 01.09.2018
Wir verfügen, dass diejenigen, die in Ihren Ämtern innerhalb der gesetzlichen Grenze dienen, durch gerichtliche Immunität geschützt sind, während die anderen, die bekanntermaßen über diese Zahl hinaus dienen, als nicht dienstleistende Personal behandelt werden und vor den Präfekturen und Provinzgouverneuren für jede Angelegenheit verklagt und vorgeladen werden können und müssen, ohne den Schutz ihres Amtsrangs.
von medina.t am 20.02.2018
Diejenigen, die in Ihren Amtsstuben nur in der gesetzlich festgelegten Anzahl eingestellt sind, sollen durch den Schutz der Gerichtsbarkeit geschützt werden, die anderen jedoch, die über diese Zahl hinaus bekanntermaßen dienen, sollen, als ob sie nicht dienten, sowohl bei den erlauchten Präfekturen als auch vor den hervorragendsten Provinzgouverneuren in jeglicher Angelegenheit verklagt und vorgeladen werden und ohne den Schutz des Gürtels dem Verfahren Rede und Antwort stehen, so verfügen wir.